Ausgangszustandsbericht
Untersuchen. Abschätzen. Genehmigen.
Die Europäische IED-Richtlinie und der Ausgangszustandsbericht bringen für Anlagenbetreiber und Industrie neue Pflichten mit sich. Die IED-Richtlinie trat im November 2010 in Kraft. Ziele sind das Anpassen der Umweltschutzstandards in der EU und das Vermeiden von Wettbewerbsungleichheiten. Mit Inkrafttreten der IED-Richtlinie wurden Verordnungen (4. und 9. BImSchV) verabschiedet. Wir stehen Ihnen bei allen hiermit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen unterstützend zur Seite.
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Unsere Leistungen
Untersuchung
Erstellen von Untersuchungskonzepten für Teilanlage(n) oder gesamte Betriebsgelände.
Prüfung
Prüfen verfahrenstechnischer Prozesse und Relevanzprüfung nach Gefahrstoffkatasterlisten.
Abschätzung
Gefährdungsabschätzung und Prüfung der Umweltrelevanz (CLP-Verordnung) der in der Anlage verwendeten, erzeugten und freigesetzten gefährlichen Stoffe.
Abstimmung
Abstimmen mit Genehmigungsbehörde.
Dokumentation
Dokumentation des Boden- und Grundwasserzustands.






